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Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen – Ablauf, Fristen und was sich 2021 geändert hat

Seit dem 23. Mai 2021 ersetzt der FQN die Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Wie du die Karte bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragst und welche Nachweise dafür nötig sind.

FSFahrschule Steinbrecher5 Min. LesezeitAktualisiert 24. April 2026

Seit dem 23. Mai 2021 gibt es eine neue Karte für alle Berufskraftfahrer:innen in Deutschland: den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Er ersetzt die Schlüsselzahl 95, die jahrelang im Führerschein stand. Was die neue Karte leistet, wie du sie bekommst und warum bestehende Eintragungen trotzdem gültig bleiben — hier die Praxisübersicht.

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Was ist der FQN?

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (kurz: FQN) ist eine eigenständige Karte im Scheckkartenformat, die die nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) erworbene Qualifikation nachweist. Er wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt und muss — anders als die frühere Schlüsselzahl im Führerschein — als separate Karte mitgeführt werden.

Auf dem FQN steht, für welchen Bereich (Güter- oder Personenverkehr) die Qualifikation gilt, seit wann sie besteht und wann sie durch eine Weiterbildung erneuert werden muss. Rechtliche Grundlage ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).

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Was sich 2021 geändert hat

Hintergrund der Änderung ist eine EU-weite Harmonisierung der Nachweise für gewerbliche Kraftfahrer. Die EU-Richtlinie 2018/645 hat den Weg zur einheitlichen FQN-Karte vorgezeichnet — Deutschland hat sie im Mai 2021 umgesetzt. Zwei konkrete Neuerungen:

  • Separate Karte statt Führerschein-Eintrag: Die FQN-Karte ist ein eigenständiges Dokument und wird zusätzlich zum Führerschein ausgestellt.
  • Einheitliche EU-Form: Die Karte sieht in allen EU-Mitgliedstaaten gleich aus — das vereinfacht Kontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr.
  • Digitaler Hintergrund: Die Ausstellung läuft über ein zentrales Register (Berufsqualifikationsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt) — Weiterbildungsdaten werden dort vermerkt.

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Wer braucht einen FQN?

Die Pflicht zum Mitführen eines FQN gilt für alle, die im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr unterwegs sind. Konkret betrifft das:

  • Güterverkehr mit Fahrzeugen der Klassen C1, C1E, C, CE
  • Personenverkehr mit Fahrzeugen der Klassen D1, D1E, D, DE
  • Fahrten im Auftrag von Speditionen, Kurierdiensten, ÖPNV-Betrieben, Reiseveranstaltern

Nicht FQN-pflichtig sind unter anderem Privatfahrten, Fahrten von Handwerkern mit eigenem Firmenfahrzeug (§ 1 Abs. 2 BKrFQG, sog. Handwerkerklausel), Fahrschulfahrten sowie bestimmte Feuerwehr-, Katastrophenschutz- und Dienstfahrten.

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Schritt für Schritt: Beantragung

Die Beantragung der FQN-Karte ist unkompliziert — du brauchst den Nachweis einer abgeschlossenen Grundqualifikation oder Weiterbildung und einen Termin bei deiner Fahrerlaubnisbehörde.

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    Nachweis beschaffen

    Nach bestandener IHK-Prüfung zur (beschleunigten) Grundqualifikation erhältst du ein IHK-Prüfungszeugnis. Nach einer Weiterbildung stellt der AZAV-zertifizierte Bildungsträger eine Teilnahmebescheinigung aus, die auch ans Berufsqualifikationsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet wird.

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    Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde

    Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort — in Frankfurt am Main ist das beispielsweise die Stadt Frankfurt (Ordnungsamt „Rund ums Auto"), in Darmstadt die Stadt Darmstadt. Termine werden meist online gebucht.

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    Antragsunterlagen einreichen

    Mitzubringen sind: gültiger Personalausweis / Reisepass, Führerschein, Biometrisches Passfoto, IHK-Prüfungszeugnis bzw. Weiterbildungsnachweis sowie die Gebühr für die Kartenausstellung.

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    Karte per Post erhalten

    Die FQN-Karte wird in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Antragstellung zentral produziert und per Post an deinen Wohnsitz geschickt.

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Gültigkeit und Verlängerung

Der FQN ist fünf Jahre gültig. Zur Aufrechterhaltung müssen innerhalb dieser Frist 35 Unterrichtseinheiten Weiterbildung absolviert werden — aufgeteilt in fünf Module zu je 7 UE. Die Inhalte der Module sind in § 5 BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV geregelt und decken Themen wie wirtschaftliches Fahren, Ladungssicherung, Arbeits- und Sozialrecht, Gesundheit und Verkehrssicherheit ab.

Nach der Weiterbildung beantragst du bei der Fahrerlaubnisbehörde einen neuen FQN. Der alte bleibt bis zum Ablaufdatum gültig, überlappende Gültigkeitszeiten werden nicht doppelt berechnet.

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Mitführpflicht und Bußgelder

Der FQN ist bei jeder gewerblichen Fahrt mitzuführen — zusammen mit Führerschein und Fahrerkarte. Bei Kontrollen muss er auf Verlangen vorgezeigt werden.

Nach § 28 BKrFQG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig keinen gültigen FQN mitführt oder die Weiterbildung nicht fristgerecht nachweist. Für Fahrer:innen sind Bußgelder im mittleren dreistelligen Bereich üblich; für Unternehmer und Halter können sie deutlich höher ausfallen. In wiederholten oder groben Fällen ist die Fortsetzung der Fahrt nicht möglich.

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Häufig gestellte Fragen

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ist ein eigenständiger Nachweis im Scheckkartenformat, der seit dem 23. Mai 2021 die frühere Schlüsselzahl 95 im Führerschein ersetzt. Er belegt die nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) erworbene Qualifikation für den gewerblichen Güter- oder Personenverkehr.
Alle, die im gewerblichen Güterverkehr (Klassen C1, C1E, C, CE) oder im gewerblichen Personenverkehr (Klassen D1, D1E, D, DE) fahren. Der FQN ist zusammen mit Führerschein und Fahrerkarte mitzuführen. Ausnahmen gelten für Privat- und bestimmte Dienstfahrten (§ 1 Abs. 2 BKrFQG).
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort. Für die Erstausstellung des FQN benötigst du den Nachweis der bestandenen Grundqualifikation (IHK-Prüfungszeugnis) oder den Nachweis der Weiterbildung nach BKrFQG. Die Karte wird gebührenpflichtig ausgestellt und per Post zugeschickt.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist auf fünf Jahre befristet. Vor Ablauf muss er durch eine Weiterbildung von 35 Unterrichtseinheiten (5 Module à 7 UE) nach § 5 BKrFQG aufrechterhalten und bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden.
Bestehende Eintragungen der Schlüsselzahl 95 im Führerschein behalten bis zum angegebenen Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Erst bei der nächsten fälligen Weiterbildung muss die FQN-Karte beantragt werden. Schlüsselzahl 95 und FQN werden also nicht parallel ausgestellt.
Nach § 28 BKrFQG gelten Fahrten ohne gültigen FQN als Ordnungswidrigkeit. Für Fahrer drohen Bußgelder, bei Unternehmern oder Haltern können Bußgelder deutlich höher ausfallen. Die Mitführpflicht gilt zusammen mit Führerschein und Fahrerkarte bei jeder gewerblichen Fahrt.

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