Seit dem 23. Mai 2021 gibt es eine neue Karte für alle Berufskraftfahrer:innen in Deutschland: den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Er ersetzt die Schlüsselzahl 95, die jahrelang im Führerschein stand. Was die neue Karte leistet, wie du sie bekommst und warum bestehende Eintragungen trotzdem gültig bleiben — hier die Praxisübersicht.
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Was ist der FQN?
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (kurz: FQN) ist eine eigenständige Karte im Scheckkartenformat, die die nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) erworbene Qualifikation nachweist. Er wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt und muss — anders als die frühere Schlüsselzahl im Führerschein — als separate Karte mitgeführt werden.
Auf dem FQN steht, für welchen Bereich (Güter- oder Personenverkehr) die Qualifikation gilt, seit wann sie besteht und wann sie durch eine Weiterbildung erneuert werden muss. Rechtliche Grundlage ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
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Was sich 2021 geändert hat
Hintergrund der Änderung ist eine EU-weite Harmonisierung der Nachweise für gewerbliche Kraftfahrer. Die EU-Richtlinie 2018/645 hat den Weg zur einheitlichen FQN-Karte vorgezeichnet — Deutschland hat sie im Mai 2021 umgesetzt. Zwei konkrete Neuerungen:
- Separate Karte statt Führerschein-Eintrag: Die FQN-Karte ist ein eigenständiges Dokument und wird zusätzlich zum Führerschein ausgestellt.
- Einheitliche EU-Form: Die Karte sieht in allen EU-Mitgliedstaaten gleich aus — das vereinfacht Kontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr.
- Digitaler Hintergrund: Die Ausstellung läuft über ein zentrales Register (Berufsqualifikationsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt) — Weiterbildungsdaten werden dort vermerkt.
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Wer braucht einen FQN?
Die Pflicht zum Mitführen eines FQN gilt für alle, die im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr unterwegs sind. Konkret betrifft das:
- Güterverkehr mit Fahrzeugen der Klassen C1, C1E, C, CE
- Personenverkehr mit Fahrzeugen der Klassen D1, D1E, D, DE
- Fahrten im Auftrag von Speditionen, Kurierdiensten, ÖPNV-Betrieben, Reiseveranstaltern
Nicht FQN-pflichtig sind unter anderem Privatfahrten, Fahrten von Handwerkern mit eigenem Firmenfahrzeug (§ 1 Abs. 2 BKrFQG, sog. Handwerkerklausel), Fahrschulfahrten sowie bestimmte Feuerwehr-, Katastrophenschutz- und Dienstfahrten.
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Schritt für Schritt: Beantragung
Die Beantragung der FQN-Karte ist unkompliziert — du brauchst den Nachweis einer abgeschlossenen Grundqualifikation oder Weiterbildung und einen Termin bei deiner Fahrerlaubnisbehörde.
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Nachweis beschaffen
Nach bestandener IHK-Prüfung zur (beschleunigten) Grundqualifikation erhältst du ein IHK-Prüfungszeugnis. Nach einer Weiterbildung stellt der AZAV-zertifizierte Bildungsträger eine Teilnahmebescheinigung aus, die auch ans Berufsqualifikationsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet wird.
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Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort — in Frankfurt am Main ist das beispielsweise die Stadt Frankfurt (Ordnungsamt „Rund ums Auto"), in Darmstadt die Stadt Darmstadt. Termine werden meist online gebucht.
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Antragsunterlagen einreichen
Mitzubringen sind: gültiger Personalausweis / Reisepass, Führerschein, Biometrisches Passfoto, IHK-Prüfungszeugnis bzw. Weiterbildungsnachweis sowie die Gebühr für die Kartenausstellung.
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Karte per Post erhalten
Die FQN-Karte wird in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Antragstellung zentral produziert und per Post an deinen Wohnsitz geschickt.
Weiterbildung bei uns
BKrFQG-Weiterbildungsmodule für die FQN-Verlängerung
Alle fünf Module à 7 UE (insgesamt 35 Stunden) als AZAV-zertifizierte Maßnahme — Bildungsgutschein-förderfähig.
Zu unserer Ausbildung05
Gültigkeit und Verlängerung
Der FQN ist fünf Jahre gültig. Zur Aufrechterhaltung müssen innerhalb dieser Frist 35 Unterrichtseinheiten Weiterbildung absolviert werden — aufgeteilt in fünf Module zu je 7 UE. Die Inhalte der Module sind in § 5 BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV geregelt und decken Themen wie wirtschaftliches Fahren, Ladungssicherung, Arbeits- und Sozialrecht, Gesundheit und Verkehrssicherheit ab.
Nach der Weiterbildung beantragst du bei der Fahrerlaubnisbehörde einen neuen FQN. Der alte bleibt bis zum Ablaufdatum gültig, überlappende Gültigkeitszeiten werden nicht doppelt berechnet.
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Mitführpflicht und Bußgelder
Der FQN ist bei jeder gewerblichen Fahrt mitzuführen — zusammen mit Führerschein und Fahrerkarte. Bei Kontrollen muss er auf Verlangen vorgezeigt werden.
Nach § 28 BKrFQG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig keinen gültigen FQN mitführt oder die Weiterbildung nicht fristgerecht nachweist. Für Fahrer:innen sind Bußgelder im mittleren dreistelligen Bereich üblich; für Unternehmer und Halter können sie deutlich höher ausfallen. In wiederholten oder groben Fällen ist die Fortsetzung der Fahrt nicht möglich.
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Häufig gestellte Fragen
Gespräch
Fragen zur FQN-Verlängerung oder Erstausstellung?
Wir beraten dich zu den Weiterbildungsmodulen, zur Bildungsgutschein-Förderung und zu allen Fragen rund um den Fahrerqualifizierungsnachweis.